UNSERE VEREINSSTATUTEN

K3 – Kino-, Kunst- und Kulturverein Lambach

Vereinsstatuten

  • 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen

„K3 – Kino-, Kunst- und Kulturverein Lambach“.
Er hat seinen Sitz in Lambach und erstreckt seine Tätigkeit auf das Bundesland Oberösterreich.

Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

  • 2 Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung der Kultur und Kunst, insbesondere der Kinokultur und der Filmkunst.

  • 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. a und b angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

  • a) als ideelle Mittel dienen: kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Filmvorführungen, Ausstellungen, Konzerte, Diskussionen, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit.
  • b)   Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
  •        Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
  •        Erträgnisse aus kulturellen Veranstaltungen im Sinne des §3 a) der Satzung
  •        Spenden, Sammlungen, Subventionen und sonstigen Zuwendungen
  • Einnahmen aus vereinseigenen Unternehmungen, deren Überschüsse unmittelbar dem Vereinszweck im Sinne des §2 zuzukommen und der Verwirklichung dieses Zweckes zu dienen haben. Als vereinseigene  Unternehmung kommt insbesondere die Führung von Kinos in Frage.
  • c)    Zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke des Vereines und Aufbringung der Mittel, ist der Verein berechtigt, sich an Kapital- und/oder Personengesellschaften zu beteiligen.